Für die Reduzierung des Schlüsselpersonenrisikos und die Erstellung von Notfallpläne können vorbehaltlich einer Prüfung jeweils Förderungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) genutzt werden. Soweit das beantragende Unternehmen den Richtlinien entspricht, sind zwischen 50-80% Förderung des Maximalbetrages möglich.